Wohnfläche im Exposé über 10 % größer als die WoFlV-Berechnung
Was bedeutet das?
Die im Exposé beworbene Wohnfläche ist mehr als 10 % größer als die Fläche, die die Wohnflächenberechnung tatsächlich nach WoFlV ergibt. Der Kaufpreis bemisst sich an den beworbenen m², Sie würden also Fläche bezahlen, die die rechtliche Berechnung nicht deckt. Die Rechtsprechung (BGH) wertet eine Flächenunterschreitung von mehr als ca. 10 % als Sachmangel, der eine Kaufpreisminderung rechtfertigen kann.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Hohes Risiko. Lassen Sie diesen Punkt vor dem Kauf rechtlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Was Sie als Käufer tun sollten
Berechnen Sie den Preis pro m² auf Basis des WoFlV-Werts, nicht der Exposé-Angabe. Sprechen Sie die Abweichung beim Verkäufer an und lassen Sie die niedrigere Fläche in den Kaufvertrag aufnehmen. Eine Unterschreitung über ca. 10 % kann eine Minderung stützen — ziehen Sie vor Unterzeichnung rechtlichen Rat hinzu.
Eigene Unterlagen prüfen lassen
Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.
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