Exposé nennt Volleigentum, Teilungserklärung begründet Erbbaurecht
Was bedeutet das?
Das Exposé stellt die Einheit als Volleigentum (Eigentum) dar, die Teilungserklärung begründet sie jedoch als Erbbaurecht — Sie würden das Gebäude besitzen, nicht das Grundstück, und einen Erbbauzins zahlen. Das ändert Wert und Finanzierung erheblich.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Hohes Risiko. Lassen Sie diesen Punkt vor dem Kauf rechtlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Was Sie als Käufer tun sollten
Klären Sie die Eigentumsform mit dem Verkäufer und lesen Sie den Erbbaurechtsvertrag. Bestätigen Sie mit Ihrer Bank, dass das Erbbaurecht finanzierbar ist.
Eigene Unterlagen prüfen lassen
Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.
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