Exposé nennt bezugsfrei, Grundbuch weist lebenslanges Recht aus
Was bedeutet das?
Das Exposé beschreibt die Einheit als bezugsfrei/verfügbar, im Grundbuch (Abteilung II) ist jedoch ein lebenslanges Recht (Nießbrauch oder Wohnrecht) eingetragen. Eine dritte Person könnte berechtigt sein, in der Immobilie zu wohnen — möglicherweise lebenslang.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Hohes Risiko. Lassen Sie diesen Punkt vor dem Kauf rechtlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Was Sie als Käufer tun sollten
Gehen Sie nicht von Bezugsfreiheit aus. Prüfen Sie vor einem Angebot, ob das eingetragene Recht noch besteht und wer es innehat.
Eigene Unterlagen prüfen lassen
Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.
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