Kaufscan EN
Zu prüfen

Wohnfläche durch zu hohe Balkon-/Terrassen-Anrechnung überhöht

Was bedeutet das?

Der Balkon, die Loggia, der Dachgarten oder die Terrasse wurde über dem WoFlV-Regelwert angerechnet. Nach § 4 WoFlV sind diese „in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen“ — 25 % ist also der Regelwert, 50 % nur bei überdurchschnittlicher Qualität zulässig. Der höhere Satz vergrößert die ausgewiesene Wohnfläche, die Grundlage des Kaufpreises ist, sodass der Preis pro m² niedriger erscheint, als er ist. (Ein Satz über 50 % überschreitet das gesetzliche Höchstmaß und ist gar nicht zulässig.)

Ist das ein Problem beim Kauf?

Ein Punkt, den Sie vor dem Kauf klären sollten. Kein automatischer Dealbreaker, aber prüfenswert.

Was Sie als Käufer tun sollten

Berechnen Sie den Preis pro m² mit dem Balkon zum Regelwert von 25 % neu und verhandeln Sie auf Basis des niedrigeren Werts. Soll der höhere Satz gelten, setzt das überdurchschnittliche Qualität voraus und sollte schriftlich im Kaufvertrag vereinbart werden. Erweist sich die vereinbarte Gesamtfläche später als erheblich überhöht, kann die Rechtsprechung eine Kaufpreisminderung stützen.

Eigene Unterlagen prüfen lassen

Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.

Unterlagen prüfen Ein WEG-Protokoll kostenlos prüfen

← Alle Begriffe