Bearbeitungsgebühr an den Verwalter bei jedem Weiterverkauf
Was bedeutet das?
Die Teilungserklärung verpflichtet den Verkäufer, bei jedem künftigen Weiterverkauf einen Prozentsatz des Kaufpreises an den Verwalter zu zahlen. Bei einem Verkauf von 500.000 € entspricht eine Gebühr von 0,5 % 2.500 € (zzgl. USt.). Dies ist eine dauerhaft im Grundbuch verankerte Kostenbelastung, keine einmalige Gebühr.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ein Punkt, den Sie vor dem Kauf klären sollten. Kein automatischer Dealbreaker, aber prüfenswert.
Was Sie als Käufer tun sollten
Klären Sie den genauen Prozentsatz, den Empfänger (aktueller Verwalter oder eine benannte Gesellschaft) und ob USt. anfällt. Berücksichtigen Sie dies bei Ihren Weiterverkaufskosten. In manchen Fällen gilt die Klausel nach § 12 WEG als unwirksam — fragen Sie einen Anwalt, ob sie noch durchsetzbar ist.
Eigene Unterlagen prüfen lassen
Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.
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