Heizkostenverteilerschlüssel verstößt gegen die Heizkostenverordnung
Was bedeutet das?
Die Teilungserklärung schreibt einen Heizkostenverteilerschlüssel vor (z. B. ausschließlich nach Balkon- oder Wohnfläche), der gegen die Heizkostenverordnung (1981) verstößt: Diese verlangt, dass mindestens 50–70 % der Heizkosten nach gemessenem Verbrauch verteilt werden. Die Klausel ist daher teilweise unwirksam; die aktuelle Abrechnung muss einen verbrauchsabhängigen mit einem festen Anteil kombinieren.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ein Punkt, den Sie vor dem Kauf klären sollten. Kein automatischer Dealbreaker, aber prüfenswert.
Was Sie als Käufer tun sollten
Fordern Sie vom aktuellen Verwalter aktuelle Heizkostenabrechnungen an und prüfen Sie, ob ≥ 50 % verbrauchsabhängig verteilt werden. Andernfalls besteht für die Gemeinschaft ein Anfechtungsrisiko durch jeden Eigentümer, der die Abrechnung beanstandet.
Eigene Unterlagen prüfen lassen
Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.
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