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GEG / Heizungsgesetz: künftiger Heizungstausch wahrscheinlich

Was bedeutet das?

Das Protokoll deutet darauf hin, dass die Heizung die künftigen GEG-Anforderungen möglicherweise nicht erfüllt. Das GEG erzwingt keinen Austausch einer funktionierenden Anlage, aber jede neu eingebaute Heizung — oder ein Ersatz nach einem irreparablen Defekt — muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden (§ 71 GEG), und fossile Heizungen dürfen nach 2045 nicht mehr betrieben werden (§ 72 GEG). Ein Heizungstausch ist daher eine Frage des Wann, nicht des Ob; in einer WEG werden die Kosten nach Miteigentumsanteil getragen.

Ist das ein Problem beim Kauf?

Ein Punkt, den Sie vor dem Kauf klären sollten. Kein automatischer Dealbreaker, aber prüfenswert.

Was Sie als Käufer tun sollten

Erfragen Sie Alter und Typ der Heizung aus dem Protokoll oder beim Verwalter. Prüfen Sie die Instandhaltungsrücklage gegen die voraussichtlichen Kosten und schätzen Sie Ihren Anteil nach Miteigentumsanteil.

Eigene Unterlagen prüfen lassen

Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.

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