Sonderumlage in der Abrechnung erwähnt
Was bedeutet das?
Die Jahresabrechnung verweist auf eine Sonderumlage (einmalige Sonderzahlung zusätzlich zum regulären Hausgeld). Sie finanziert Kosten, die die Rücklage nicht decken konnte. Klären Sie, ob sie bereits gezahlt, noch offen ist und wer zum Verkaufszeitpunkt haftet.
Ist das ein Problem beim Kauf?
Ein Punkt, den Sie vor dem Kauf klären sollten. Kein automatischer Dealbreaker, aber prüfenswert.
Was Sie als Käufer tun sollten
Besorgen Sie den Sonderumlage-Beschluss samt Betrag und regeln Sie im Kaufvertrag, ob Verkäufer oder Käufer nach Übergang fällige Raten tragen.
Eigene Unterlagen prüfen lassen
Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.
Unterlagen prüfen Ein WEG-Protokoll kostenlos prüfen