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Schlechte Energieklasse (F/G/H)

Was bedeutet das?

Die Energieklasse im Exposé ist niedrig — die Heizkosten sind also schon jetzt hoch. Das GEG erzwingt keinen Austausch einer funktionierenden Heizung, aber jede neu eingebaute Heizung — oder ein Ersatz nach einem irreparablen Defekt — muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden (§ 71 GEG), und fossile Heizungen dürfen nach 2045 nicht mehr betrieben werden (§ 72 GEG). Ältere Gebäude können zudem Nachrüstpflichten haben (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke und der Leitungen; über 30 Jahre alte Konstanttemperatur-Heizkessel sind außer Betrieb zu nehmen). Bei einer Eigentumswohnung richtet sich Ihr Anteil nach dem Miteigentumsanteil; bei einem Haus tragen Sie ihn allein.

Ist das ein Problem beim Kauf?

Ein Punkt, den Sie vor dem Kauf klären sollten. Kein automatischer Dealbreaker, aber prüfenswert.

Was Sie als Käufer tun sollten

Fordern Sie den vollständigen Energieausweis sowie Alter und Typ der Heizung an — Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von der Außerbetriebnahme nach § 72 GEG ausgenommen, ein über 30 Jahre alter Konstanttemperaturkessel nicht. Kalkulieren Sie einen späteren Heizungstausch auf 65 % erneuerbare Energie ein und berücksichtigen Sie ihn in Ihrem Angebot.

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Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.

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