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Hohes Risiko

Erbbaurecht statt Eigentum

Was bedeutet das?

Die Einheiten sind ein Wohnungs-/Teilerbbaurecht — also KEIN Volleigentum. Sie würden das Gebäude besitzen, NICHT aber den Grund und Boden; dieser gehört einem Dritten (oft Kirche, Stadt oder Stiftung), an den ein jährlicher Erbbauzins zu zahlen ist. Das Recht LÄUFT zu einem festen Datum AB; danach kann das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurückfallen (Heimfall), meist nur gegen Teilentschädigung. Viele Banken finanzieren Erbbaurechte schlechter oder gar nicht — besonders bei kurzer Restlaufzeit.

Ist das ein Problem beim Kauf?

Hohes Risiko. Lassen Sie diesen Punkt vor dem Kauf rechtlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Was Sie als Käufer tun sollten

Behandeln Sie dies als grundlegend anderen Kauf. Lassen Sie den Erbbaurechtsvertrag anwaltlich prüfen: Restlaufzeit, Erbbauzins (Höhe + Wertsicherung), Heimfall-Bedingungen und Entschädigung sowie eine etwaige Zustimmungspflicht beim Verkauf. Klären Sie mit Ihrer Bank, ob sie ein Erbbaurecht mit dieser Restlaufzeit finanziert.

Eigene Unterlagen prüfen lassen

Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.

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