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Schlechte Energieklasse (F/G/H)

Was bedeutet das?

Das Gebäude liegt in einer niedrigen Effizienzklasse — die Heizkosten sind also schon jetzt hoch. Das GEG verlangt keinen Austausch einer funktionierenden Heizung, aber jede neu eingebaute Heizung — oder ein Ersatz nach einem irreparablen Defekt — muss zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden (§ 71 GEG), und fossile Heizungen dürfen nach 2045 nicht mehr betrieben werden (§ 72 GEG). Ältere Gebäude können zudem Nachrüstpflichten haben (z. B. Dämmung der obersten Geschossdecke und der Leitungen; Konstanttemperatur-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, sind außer Betrieb zu nehmen). In einer WEG werden diese Kosten über Ihren Miteigentumsanteil getragen; bei einem Haus tragen Sie sie allein.

Ist das ein Problem beim Kauf?

Ein Punkt, den Sie vor dem Kauf klären sollten. Kein automatischer Dealbreaker, aber prüfenswert.

Was Sie als Käufer tun sollten

Prüfen Sie Alter und Typ der Heizung — Brennwert- und Niedertemperaturkessel sind von der Außerbetriebnahme nach § 72 GEG ausgenommen, ein über 30 Jahre alter Konstanttemperaturkessel nicht. Fragen Sie nach der Modernisierungsplanung der WEG, prüfen Sie die Instandhaltungsrücklage und kalkulieren Sie einen späteren Heizungstausch auf 65 % erneuerbare Energie ein.

Eigene Unterlagen prüfen lassen

Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.

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