Kaufscan EN
Zu prüfen

Bauträger als erster Verwalter bestellt (Selbstkontrahierung)

Was bedeutet das?

Die Teilungserklärung hat den Bauträger (das Unternehmen, das die Einheiten errichtet und verkauft hat) als ersten Verwalter bestellt. Das ist ein struktureller Interessenkonflikt — die Interessen des Verwalters (lange Verträge, günstige Konditionen für den Bauträger) können von denen der Eigentümer abweichen. Bei Dokumenten, die älter als ca. 20 Jahre sind, ist dies meist längst überholt, die Klausel kann aber noch enthalten sein.

Ist das ein Problem beim Kauf?

Ein Punkt, den Sie vor dem Kauf klären sollten. Kein automatischer Dealbreaker, aber prüfenswert.

Was Sie als Käufer tun sollten

Klären Sie, wer der aktuelle Verwalter ist und wann/wie die ursprüngliche Bestellung ersetzt wurde. Prüfen Sie die neuesten WEG-Protokolle auf einen aktuellen Verwalter-Beschluss.

Eigene Unterlagen prüfen lassen

Laden Sie Ihr Grundbuch, Ihre Teilungserklärung oder Ihr WEG-Protokoll hoch und erhalten Sie einen verständlichen Risikobericht — meist in wenigen Minuten.

Unterlagen prüfen Ein WEG-Protokoll kostenlos prüfen

← Alle Begriffe